Eine negative Wendung
Tiefschläge folgen. Am 24. Oktober 2002 verurteilt ihn das Landgericht München I zu seiner Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einem Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro. Mit falschen Angaben in seinen
Steuererklärungen hatte Becker in den frühen 1990er Jahren mehr als drei Millionen Mark hinterzogen. Der Leimener war zu jener Zeit im französischen Monaco gemeldet, wohnte jedoch die meiste Zeit in München.