27. Ein Ersttäter
Noch schockierender als die geringe 90-tägige Gefängnisstrafe ist, dass sie als Ersttäterin, die sich der Anklage schuldig bekannt hatte, nach ihrer dreijährigen Bewährungszeit eine vollkommen reine Akte vorweisen kann.
Das bedeutet, dass sie nach drei Jahren wieder als Kindermädchen arbeiten könnte. Das war Ungerechtigkeit.