Ihr Kleinkind benahm sich seltsam, also stellte die Mutter eine versteckte Kamera auf

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27. Ein Ersttäter

Noch schockierender als die geringe 90-tägige Gefängnisstrafe ist, dass sie als Ersttäterin, die sich der Anklage schuldig bekannt hatte, nach ihrer dreijährigen Bewährungszeit eine vollkommen reine Akte vorweisen kann.

Das bedeutet, dass sie nach drei Jahren wieder als Kindermädchen arbeiten könnte. Das war Ungerechtigkeit.